Bauherrenberatung

Wir beraten Bauherren zu allen sicherheitsrelevanten Fragen. Zu diesen gehören Einzelheiten der Terminplanung, mögliche Gefährdung Dritter und die Baustelleneinrichtung. Ziel ist in jedem Fall die frühzeitige Vermeidung von Risiken. Wir lokalisieren wichtige mögliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Gewerken während der Bauzeit, um Diese nach Absprache mit dem Planungsteam nach Möglichkeit zu entzerren.

Vorankündigung einer Baustelle

Sobald auf einer Baustelle die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Tage dauern und mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigt sind oder der Umfang der Tätigkeiten 500 Personentage überschreitet, ist der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter verpflichtet, eine Vorankündigung an die zuständige Behörde zu übermitteln. Diese muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle erfolgen, gemäß § 2 der Baustellenverordnung.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind oder auf denen besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden, ist gemäß § 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erforderlich. Dieser Plan sorgt dafür, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Baustelle festgelegt und umgesetzt werden. Der SiGe-Plan muss bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens erstellt und während der gesamten Bauphase kontinuierlich aktualisiert werden, um den sich ändernden Bedingungen auf der Baustelle gerecht zu werden.

Baustellenordnung

Die Baustellenordnung unterstützt die Kommunikation, Koordination und Zusammenarbeit aller Beteiligten auf einer Baustelle. Sie dient dazu, die Arbeitsabläufe zu optimieren und gleichzeitig die Sicherheit für alle auf der Baustelle tätigen Personen zu erhöhen. Der Bauherr legt in der Baustellenordnung allgemeine Anforderungen fest, die das Verhalten und die Zusammenarbeit von Unternehmen, deren Beschäftigten, Lieferanten sowie Baustellenbesuchern regeln.

Baustellen- und Sicherheitsbegehungen

Durch regelmäßige Baustellenbegehungen/Sicherheitsbegehungen und den damit verbundenen laufenden Kontrollen, wird die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans überwacht und sichergestellt. Dies dient der Durchsetzung der rechtssicheren Baustelle für den Arbeitgeber hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht. Wir klären die sicherheitstechnischen Belange zwischen den am Bau Beteiligten und protokollieren die sicherheitsrelevanten Mängel und wirken auf Beseitigung der Mängel hin.

Unterlagen für spätere Arbeiten

Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen, die alle sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Informationen enthält, die bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind. Das Hauptziel der Unterlage besteht darin, die sicherheits- und gesundheitsgerechte Durchführung zukünftiger Arbeiten, wie Fassadenreinigung, Instandhaltung technischer Anlagen und andere Wartungsarbeiten, zu gewährleisten. Damit wird eine langfristige und wirtschaftliche Nutzung sowie Instandhaltung der baulichen Anlage ermöglicht. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen auch bei späteren Arbeiten unberührt bleibt.