Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wir schulen Ihre Brandschutzhelfer nach DGUV I-205-023 direkt in Ihrem Unternehmen – effizient, praxisnah und ohne großen Aufwand für Sie. Gemäß ArbSchG § 10 Abs. 2 und ASR A2.2, Abschnitt 7.3, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern auszubilden. Die erforderliche Anzahl wird dabei anhand der Gefährdungsbeurteilung bestimmt. In Bereichen mit normaler Brandgefährdung kann eine Quote von 5 % der Belegschaft als ausreichend angesehen werden.

Wenn es um die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Ihres Unternehmens geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer bezieht sich immer auf die besonderen Gegebenheiten in ihrem Betrieb. Für den theoretischen Teil des Ausbildung sind in der Regel 60-90 Minuten vorgesehen. Im Anschluss wird ein praktische Unterweisung durchgeführt, welche die Handhabung von Feuerlöschern bei Löschvorgängen beinhaltet. Die Dauer richtet sich nach der Teilnehmerzahl.

Fortbildung von Brandschutzhelfer

Wir bieten Auffrischungskurse direkt in ihrem Unternehmen an. Eine regelmäßige Unterweisung der Brandschutzhelfer inklusive der praktischen Übungen sind in der Regel bei normalen Brandgefährdungen im Betrieb alle 2 – 5 Jahre erforderlich. Als Betreiber müssen die Wiederholungszeiträume anhand einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden.