Brandverhütungsschau
Bei einer Brandverhütungsschau ist festzustellen ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
Fachbauleiter Brandschutz
Weiterhin fällt unter seine Aufgabe, die Brandschutzordnung auf der Baustelle zu überprüfen und entsprechende Nachweise/Zulassungen der Baumaterialien zu fordern und abzugleichen.
Er ist das Bindeglied im Bezug auf die brandschutztechnischen Belange zwischen den ausführenden Gewerken, dem Bauleiter, dem Architekt, dem Bauherr und den entsprechenden behördlichen Dienststellen.
Brandschutzbeauftragter
Weiterhin hat der Brandschutzbeauftragte die Aufgaben die Brandschutzhelfer Aus- und Fortzubilden, die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung zu veranlassen, bei behördlichen Brandschauen mitzuwirken und die Funktion/Wartung der für den anlagentechnischen Brandschutz relevanten Einrichtungen zu überprüfen.
Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten regelt das Baurecht nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer.