Flucht- und Rettungspläne

Auf den Flucht- und Rettungspläne sind die Grundrisse/Teilgrundrisse der Gebäude sowie die Rettungswegeverläufe und brandschutzrelevanten Einrichtungen graphisch und überschaubar dargestellt.

Weiterhin werden die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen zusammengefasst und auf den Aushängen aufgeführt.

Sinn der Flucht- und Rettungspläne ist anwesenden Personen eine schnelle Orientierung zum optimalen Fluchtweg zu gewährleisten und über die einzuleitenden Maßnahmen und Abläufe zu informieren.

Feuerwehrpläne

Die Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Einsatzvorbereitung und der schnellen Orientierung im Gebäude und geben Aufschluss über die notwendigen Angriffswege, Löscheinrichtung und entsprechende Gefahrenschwerpunkte.

Die Feuerwehrpläne werden im Vorhinein von entsprechenden Fachplanern für vorbeugenden Brandschutz erstellt und mit den zuständigen Feuerwehrdienststellen abgestimmt.

Brandschutzpläne

Der Bestuhlungsplan visualisiert die Anordnung von Stühlen und Tischen, inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne- oder Szenenflächen, die Anzahl und Breiten der Notausggänge und Bewegungsflächen und den Verlauf von Fluchtwegen in einem Versammlungsraum oder einer Versammlungsstätte nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Brandschutzverordnung

Unter Brandschutzordnung versteht man eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen welche vorbeugend einen Brandfall verhüten sollen.

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes auf- halten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.