Brandschutzberatung
Zu Beginn jedes Bauvorhabens, ob Neubau oder beim Bauen im Bestand steht die Abstimmung zwischen den Bauherren und Architekten in welcher Form bei dem Vorhaben brandschutztechnische Belange betroffen sind und folglich sich auf den Entwurf ausüben können. Um hier eine Richtung vorzugeben und die Beteiligten über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren und die Möglichkeiten zu besprechen ist eine Brandschutzberatung erforderlich.
Brandschutztechnische Stellungnahmen
Die wesentlichen Inhalte einer brandschutztechnischen Stellungnahme erstrecken sich über die Prüfung, ob die notwendigen rechtlichen Vorgaben aus dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz eingehalten werden.
Brandschutzkonzepte
Ein Brandschutzkonzept ist eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des Brandchutzes für eine bauliche Anlage unter Berücksichtigung des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Das Brandschutzkonzept ist zugleich Planungsgrundlage für den Architekten und Fachplaner.
Die notwendigen Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der einzelnen Bauteile, die Notwendigkeit entsprechender technischer Anlagen wie zum Beispiel Brandmelde-, Löschwasser- oder Rauchabzugsanlagen und betriebliche bzw. organisatorische Maßnahmen wie die Erfordernis eines Brandschutzbeauftragten oder einer Werkfeuerwehr werden ermittelt und beschrieben. Betrieblich notwendige Abweichungen oder Befreiungen werden beschrieben und entsprechende schutzzielorientierte Kompensationsmaßnahmen benannt.
Brandschutzgutachten
In der Regel handelt es sich bei Brandschutzgutachten um die Klärung brandschutzrelevanter Einzelfragen.
Brandschutznachweise
Sicherheitskonzepte
Gegenstand eines Sicherheitskonzeptes sind bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die für die sichere Durchführung von Veranstaltungen von Bedeutung sind.