Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau ist eine unverzichtbare Aufgabe der Baurechtsbehörden. Sie dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist in allen baulichen Anlagen wie z.B. Schulen, Hochhäuser, Krankenhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte oder Versammlungsräume durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann.

Bei einer Brandverhütungsschau ist festzustellen ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.

Fachbauleiter Brandschutz

Erfahrungsgemäß fordern Genehmigungsbehörden im Rahmen einer Baugenehmigung einen Fachbauleiter für den Brandschutz, der sich während einer Bauphase stichprobenhaft davon überzeugt, dass ein Brandschutzkonzept umgesetzt wird.

Weiterhin fällt unter seine Aufgabe, die Brandschutzordnung auf der Baustelle zu überprüfen und entsprechende Nachweise/Zulassungen der Baumaterialien zu fordern und abzugleichen.

Er ist das Bindeglied im Bezug auf die brandschutztechnischen Belange zwischen den ausführenden Gewerken, dem Bauleiter, dem Architekt, dem Bauherr und den entsprechenden behördlichen Dienststellen.

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, während des Betriebes einer Immobilie die Einhaltung der Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes und die sich daraus ergebenen betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel weiter zu melden.

Weiterhin hat der Brandschutzbeauftragte die Aufgaben die Brandschutzhelfer Aus- und Fortzubilden, die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung zu veranlassen, bei behördlichen Brandschauen mitzuwirken und die Funktion/Wartung der für den anlagentechnischen Brandschutz relevanten Einrichtungen zu überprüfen.

Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten regelt das Baurecht nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer.